Archiv für Januar, 2012


EFS-AG verpflichtet sich auch 2012 zu strikter Kundenorientierung

Justo J. Santos erläutert Erfolgskonzept der EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG (EFS-AG)

Wals bei Salzburg – Januar 2012. In diesem Jahr feiert die EFS-AG ihr 10jähriges Jubiläum – und bekennt sich zu ihren hohen Qualitätsstandards. Nach Einschätzung von Justo J. Santos, Prokurist der EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG (EFS-AG), zahlen sich die strikte Kundenorientierung, die Auswahl der Vertriebspartner sowie die systematische Qualifikation der Vermittler für das Unternehmen aus.

Die EFS-AG blickt zum Jahreswechsel auf eine überaus erfolgreiche Geschäftsentwicklung zurück. Die aktuellen Zahlen sprechen dabei eine deutliche Sprache: In Österreich beraten derzeit bereits mehr als 1.300 Vertriebspartner mehr als 80.000 Kunden in Fragen der individuellen Finanzplanung. Prokurist Justo J. Santos zieht ein entsprechend positives Fazit aus der noch jungen Firmenhistorie der EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG (EFS-AG): „Heute blicken wir stolz auf unsere 10jährige Erfolgsgeschichte zurück und freuen uns, auch in Zukunft die Finanzdienstleistung aktiv zu gestalten und mitzuprägen.“ Seit Gründung der EFS-AG 2002 vermittelte die EFS-AG an ihren 35 Standorten insgesamt 175.000 Verträge an Privathaushalte.

Der Erfolg der EFS-AG hat nach Erfahrung von Justo J. Santos mehrere entscheidende Gründe. Ausschlaggebend sei vor allem die starke Nachfrage nach unabhängiger Beratung, der die EFS-AG mit ihren Beratungskonzepten zu „100 Prozent“ gerecht werde, erklärt der Finanzprofi. Und an dieser Philosophie wird die EFS-AG auch festhalten, wie Santos klarstellt: „Keine Bank und keine Versicherung kann und wird uns in der Produktwahl für unsere Kunden beeinflussen, da kein Unternehmen eine Beteiligung an der EFS-AG hält. Und das ist auch gut so.“

Die Auswahl der Vertriebspartner stellt nach Einschätzung von Justo J. Santos den zweiten Erfolgsfaktor dar. „Unsere Vertriebspartner sind diejenigen, die täglich die Nähe zu den Menschen und deren Bedürfnissen haben. Sie sind am Pulsschlag des Marktes.“ Santos vergleicht die EFS-AG mit einem „Speedboat“, das sich „schnell und wendig“ auf aktuelle Marktentwicklungen einstellen kann – und davon profitieren die Kunden ganz direkt. Doch auch die Faktoren Ausbildung und Qualifikation spielen bei der EFS-AG traditionell eine gewichtige Rolle, denn „Gegenwart und Zukunft gehören den top ausgebildeten Finanzberatern“, ist sich der EFS-Manager sicher. Die firmeninterne Führungskräfte-Akademie sowie die obligatorischen Prüfungen zum gewerblichen Versicherungsagenten bzw. Vermögensberater leisten hierfür nach Meinung von Santos einen entscheidenden Beitrag – jetzt und mit Sicherheit auch in Zukunft.

Weitere Informationen über die Beratungsphilosophie der EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG (EFS-AG) erhalten Sie unter www.euro-finanz-service-kundenorientierung.at.

Über die EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG (EFS-AG)

Die EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG ist eine konzessionierte Wertpapierfirma mit mehr als 40 Jahren Erfahrung im Management. Das Unternehmen EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG gründete sich 1996 in Mainz. Im April 2002 gründete Senator Otto Wittschier († 2008) die EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG Österreich und startete somit die Expansion auf den europäischen Markt. Die EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG setzte die erfolgreiche Expansion mit der Eröffnung der Gesellschaften in Polen und Ungarn in den Jahren 2004 und 2010 fort. In Kooperation mit namhaften Produktpartnern bietet die EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG eine zukunftsorientierte, leistungsstarke und nachhaltige Allfinanzberatung. Sitz der EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG ist Wals bei Salzburg.

Kontakt

EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG
Justo J. Santos

Josef-Lindner-Str. 10b
5071 Wals bei Salzburg

Tel: +43 (662) 857385-0
Fax: +43 (662) 857385–31

eMail: office@efs-ag.at
Web: http://www.efs-ag.at
http://www.euro-finanz-service-kundenorientierung.at

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Auer Witte Thiel: BGH präzisiert Regelung zur Kostenbefreiung bei baulichen Veränderungen

Auer Witte Thiel: Bundesgerichtshof stärkt Rechtssicherheit von Immobilieneigentümern

München – Januar 2012. Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können die Beteiligung an den Kosten für Umbauarbeiten verweigern. Dies stellte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil fest (BGH 11.11.2011, V ZR 65/11) und stärkt damit die Rechtssicherheit von Wohnungseigentümern. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel berichten über die neue Entscheidung.

Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Veränderung nach § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, so ist er von der Kostenbeteiligung befreit. Dabei gilt es als unerheblich, ob die Zustimmung gesetzlich überhaupt erforderlich war oder nicht. In diesem Sinne urteilte der Bundesgerichtshof am 11. November des vergangenen Jahres und zog damit den Schlussstrich unter einen seit Anfang 2010 währenden Rechtsstreit.

Im vorliegenden Fall beschlossen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2007 mehrheitlich die Sanierung des gemeinschaftlichen Schwimmbads. Die Genehmigung der Jahresabrechnung erfolgte ebenfalls per Mehrheitsbeschluss im April 2010. Insgesamt sollte der als Kläger auftretende Eigentümer laut dieser Abrechnung 8.618 Euro für den abgeschlossenen Umbau zahlen. Zugleich erfolgte der Beschluss, die entstehenden Kosten per Sonderumlage auf die Miteigentümer umzulegen.

Die seitens des Klägers vor dem Amtsgericht eingereichte Anfechtungsklage verlief erfolgreich. Die Richter urteilten, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung seien ungültig, soweit sie die Einzelabrechnungen zur Verteilung der Kosten für den Umbau betreffen. Das Landgericht kam hingegen zu einer anderen Bewertung und gab der Berufung der Beklagten statt. Hiergegen reichte der Kläger vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich Revision ein.

Der BGH schloss sich der Auffassung des Amtsgerichts an. Die obersten Richter stellten fest, dass das AG die Beschlüsse aufgrund fehlender Differenzierung der Kosten in der Gesamtabrechnung zu Recht aufgehoben und dabei auf die erforderliche gesonderte Angabe der Sanierungskosten verwiesen habe. Wie der BGH befand, seien die Arbeiten am Schwimmbad als bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1 S. 1 WEG) zu werten. Die in der Rechtsprechung bisher oft strittige Frage, ob ein Kläger auf Grundlage des WEG eine Kostenbefreiung beanspruchen kann, beantwortete der BGH zustimmend. Dies gelte unabhängig davon, ob dessen Zustimmung kraft Gesetzes überhaupt erforderlich war oder nicht, befand der Bundesgerichtshof. Es komme allein darauf an, dass der Wohnungseigentümer der vorgesehenen baulichen Veränderungen nicht zugestimmt hat; dies gelte darüber hinaus ohne Rücksicht darauf, in welchem Umfang der Eigentümer durch den Umbau beeinträchtigt wird, begründet der BGH seine Entscheidung. Damit schafft der Bundesgerichtshof in einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsgesetzes weitere Rechtssicherheit, lautet das Fazit der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel.

Die Kanzlei Auer Witte Thiel berichtet monatlich über aktuelle Urteile zu wichtigen Rechtsfragen. Weitere aktuelle Entscheidungen des BGH zu den Themen Miet- und Wohnungseigentumsrecht erhalten Sie von Auer Witte Thiel unter www.auerwittethiel-mieturteil.de.

Über Auer Witte Thiel
Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel vertritt im Bereich Miet-, Immobilien- und Baurecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.

Kontakt

Auer Witte Thiel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Tobias Steiner

Bayerstraße 27
80335 München

Telefon: 089/59 98 97 60
Telefax: 089/550 38 71

E-Mail: kontakt@auerwittethiel.de
Web: www.auerwittethiel.de
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Smile Eyes informiert: Ist die Altersweitsichtigkeit behandelbar?

München, 2.1.2012. Altersweitsichtigkeit betrifft früher oder später fast jeden Menschen. Doch spätestens dann, wenn die erste Lesebrille fällig wird, stellen sich viele Patienten die Frage, ob man nicht mit Hilfe einer Operation Abhilfe schaffen kann. Das Verfahren Monovision sowie Multifokallinsen stellen nach Meinung von Smile Eyes moderne Alternativen zu konventionellen Sehhilfen dar.

Altersweitsichtigkeit (Presbyopie) entsteht dadurch, dass die natürliche Augenlinse im Laufe des Lebens an Flexibilität verliert. Dadurch kann das Auge, das ähnlich wie ein Autofokus funktioniert, die näheren Entfernungen nicht mehr scharf einstellen. Betroffenen kommt es oft so vor, als sei der Arm „zu kurz“, sie brauchen daher eine Lesebrille, um Entfernungen von unter einem Meter scharf sehen zu können. Das macht sich in der Regel um das 45. Lebensjahr herum bemerkbar und schreitet in den folgenden Lebensjahren fort. Wirklich wiederherstellen kann man diese vollständige Flexibilität nicht. Es gibt jedoch verschiedene Lösungsansätze, um die Altersweitsichtigkeit zu „behandeln“. Viele davon funktionieren zurzeit jedoch noch nicht so überzeugend, dass die Ärzte der Smile Eyes Kliniken sie empfehlen könnten. Es gibt jedoch zwei Methoden, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und die in den Smile Eyes Kliniken zur Presbyopie-Korrektur angeboten werden: die sogenannte Monovision und die Implantation einer multifokalen Intraokularlinse.

Bei der Monovision handelt es sich um eine Laser-Technik. Bei der Monovision wird das dominante Auge, das sogenannte „Führungsauge“, perfekt auf die Ferne eingestellt und das andere Auge auf die Nähe. Das Gehirn passt sich in diesen Fällen jeweils an das Objekt an, welches der Betrachter im Moment fixiert. Die Einstellung des Führungsauges auf die Ferne ist wichtig, um das Raumgefühl und die motorischen Fähigkeiten nicht zu beeinträchtigen. Nur beim längeren Lesen, Lesen bei schwachem Licht oder zum Lesen von Kleingedrucktem wird die Lesebrille noch benötigt. Mit dem Ergebnis kommt man in der Regel sehr gut im Alltag zurecht, etwa 80 Prozent des Tages kann man ohne Sehhilfe auskommen.

Der zweite Lösungsansatz ist nach Erfahrung von Smile Eyes die multifokale Intraokularlinse. Diese Kunstlinse teilt das Licht in einen Fernpunkt (für das Sehen in der Ferne) und einen Nahpunkt (für das Sehen in der Nähe) auf. Da sich nach der Implantation die Brechweite des Auges nicht mehr verändert, bleibt der Patient lebenslang von einer Brille unabhängig. Mit dieser Linse ist es den Patienten möglich, sowohl ohne Brille zu lesen als auch in die Ferne zu schauen. Der große Vorteil der Brillenfreiheit in Ferne und Nähe wird jedoch mit einer in beiden Bereichen leicht verminderten Sehschärfe „erkauft“. Zudem treten gelegentlich unerwünschte Blendeffekte wie Kegel um Lichtquellen auf. Diese können insbesondere beim Autofahren bei Dunkelheit lästig sein, verschwinden aber in den meisten Fällen nach einer gewissen Eingewöhnungsphase wieder. Während der OP wird die Augenoberfläche mit Tropfen betäubt. Ein kleiner Schnitt am Rand der Hornhaut erlaubt den Zugang zur Linse im Auge, deren Kern dann mit Hilfe von Ultraschallwellen zerkleinert und anschließend abgesaugt wird. Im Anschluss wird die vorher exakt berechnete, künstliche Multifokallinse eingesetzt, welche die Sehschwäche ausgleicht. Die Dauer der Operation beträgt keine 10 Minuten. Schmerzen treten im Allgemeinen nicht auf, in den ersten Stunden nach der Operation ist gelegentlich ein Fremdkörpergefühl oder Augenbrennen spürbar. Zusätzlich zur lokalen Betäubung erhalten die Patienten auf Wunsch ein Beruhigungsmittel.

Ob ein Patient für eine der beiden Behandlungsarten in Frage kommt und welche Vor- und Nachteile diese individuell haben, können die Ärzte der Smile Eyes Kliniken bei der Voruntersuchung erläutern und demonstrieren. Entscheidend hierfür sind vor allem die individuellen Gegebenheiten des betroffenen Auges.

Über Smile Eyes

Die Augenärzte von Smile Eyes nehmen sich seit 1997 der operativen Korrektur von Fehlsichtigkeiten an. Die High-Volume-Operateure von Smile Eyes blicken auf die Erfahrung von über 25.000 refraktiven Eingriffen an Standorten in München, Trier, Linz, Regensburg, Weiden und Vorarlberg zurück und behandeln mit modernsten Methoden. Das Leistungsangebot von Smile Eyes umfasst im Schwerpunkt die Verfahren Excimer-LASIK, Femto-LASIK, Lasern nach der ReLEx-Methode sowie den Bereich der Linsenchirurgie. Der TÜV Süd zeichnete die Kliniken von Smile Eyes offiziell mit dem Prüfsiegel „LASIK-TÜV“ aus.

Kontakt

Smile Eyes Augenklinik

Dr. Rainer Wiltfang

Terminalstraße Mitte 18

85356 München-Flughafen

Telefon: +49 (89) 97 58 22-30

Telefax: +49 (89) 97 58 22-33


E-Mail: muenchen@smileeyes.de

Internet: http://www.smileeyes.de

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SafeTIC AG: Videoüberwachung schützt wirksam vor Raub und Einbrüchen

SafeTIC AG informiert über visuelle Objektsicherung und einen aktuellen Fall aus Bremen

Mannheim – Januar 2012. Eine aktuelle Einbruchs- und Raubserie in Bremen belegt: Videoüberwachung bietet den besten Schutz vor kriminellen Eindringlingen. SafeTIC stellt für diesen Zweck ein vielseitiges Produktsortiment bereit, das sich für den Einzelhandel oder auch die Logistikbranche bestens eignet. Gewerbetreibende, die auf die visuelle Objekt- und Zugangssicherung setzen, schrecken Kriminelle schon im Vorfeld effektiv ab und können im Ernstfall die Fahndung der Polizei mit hochwertigen Videoaufnahmen unterstützen.

Die Videoüberwachung ist eine der effektivsten Lösungen für die Sicherung von Gewerbe- und Verkaufsräumen. Dies zeigen nach Erfahrung von SafeTIC aktuelle Fälle aus Bremen. Die Hansestadt ist seit Oktober vergangenen Jahres Ziel einer ganzen Serie von Überfällen: Die örtliche Polizei meldete im Dezember 2011 bereits 39 entsprechende Vorfälle durch teils bewaffnete Eindringlinge; zu den bisher Geschädigten zählen Bäcker, Apotheken und Juweliere, mittlerweile aber auch 20 Supermarktfilialen.

Ein Jahr zuvor bildeten noch Spielotheken und Tankstellen den Schwerpunkt in der Überfallstatistik. Doch deren Betreiber rüsteten nach – insbesondere mit moderner Videoüberwachung – und das zeigte Wirkung. Die Täter erkannten das Risiko und suchten sich neue Zielobjekte, wie die jüngsten Fälle zeigen. „Die Räuber werden dank der Technik schneller ermittelt und gehen ins Gefängnis“, lautet hierzu die Einschätzung von Hauptkommissar Thomas Heuermann von der Bremer Polizei. Dem hohen technischen Sicherheitsstandard vor Ort entsprechen die insgesamt dennoch vergleichsweise seltenen Fälle von Raub oder Einbruch. Bremen sei in dieser Hinsicht „ein Dorf“, wie Heuermann gegenüber einer Lokalzeitung vermerkte.

SafeTIC schätzt die jüngsten Ereignisse in Bremen als weiteren Beleg für die Wirksamkeit der Videoüberwachung ein. Das Produktportfolio der SafeTIC umfasst mehrere Systeme für die visuelle Objektsicherung, darunter OYSECURE und FlashVision, die schon heute bundesweit in vielen Gewerbebetrieben zum Einsatz kommen.

Ereignet sich trotz Videoüberwachung ein Überfall, beweist sich diese als exzellente Fahndungshilfe. Unlängst suchten sich vier Täter für einen Überfall den Edeka-Markt am Dobben im Zentrum der Hansestadt aus. Mit Messern und einer Schusswaffe ausgerüstet, forderten die vermummten Kriminellen das Personal zum Öffnen der Kassen auf. Durch das beherzte Eingreifen eines zufällig anwesenden Schreiners konnten die Täter allerdings in die Flucht geschlagen und wirtschaftlicher Schaden verhindert werden. Die installierten Videokameras hielten den Vorfall Bild für Bild fest – und die Aufnahmen stehen jetzt der Polizei zur Verfügung. Die Ermittler werten das Videomaterial derzeit systematisch aus und ergänzen die gewonnenen Informationen unter anderem mit Zeugenaussagen. Damit stehen die Chancen gut, dass die Täter schon bald dingfest gemacht werden können.

Weitere Informationen über die Sicherheitslösungen von SafeTIC finden Sie unter www.safetic-ag-schutz-vor-einbruch.de.

Über die SafeTIC AG

Als einziges europäisches Unternehmen hat sich die SafeTIC AG auf Fingerabdruck- und Fingermorphologie-Erkennungssysteme spezialisiert. SafeTIC ist die europäische Nr. 1 im Bereich Unternehmenssicherheit – als Hersteller biometrischer Lesegeräte und Anbieter der europaweit meistinstallierten biometrischen Zugangskontrollen. Zudem ist SafeTIC Marktführer in den Bereichen Biometrie und Visio-Mobilität. Die SafeTIC AG ist in der gesamten Wertschöpfungskette von Sicherheitssystemen vertreten. Allein in Europa hat die SafeTic AG über 15.000 Kunden. Sitz der SafeTIC AG ist Mannheim.

Kontakt SafeTIC AG

SafeTIC AG
Jennifer Stahl


Floßwörthstraße 57
68199 Mannheim


Tel.: ++ 49 (0) 621 842 528 0
Fax: ++ 49 (0) 621 842 528 999


E-Mail: jennifer.stahl@safe-tic.de

Internet: http://www.safe-tic.de

http://www.safetic-ag-schutz-vor-einbruch.de

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