Archive für die Kategorie 'C'


Daniel Shahin (CARPEDIEM GmbH): „Fälle nach Möglichkeit außergerichtlich lösen“

Daniel Shahin informiert über Stand der Klagen gegen Versicherungsgesellschaften

Seligenstadt – August 2011. Daniel Shahin reagiert persönlich auf eine Presseanfrage bezüglich der Finanzierung von Prozesskosten. Aktuell geht es um mittlerweile mehrere tausend Fälle von Kunden, die gemeinsam mit der CARPEDIEM GmbH gegen ihre Versicherungsgesellschaften vorgehen wollen. In einem aktuellen Interview stellt Daniel Shahin klar, dass die CARPEDIEM GmbH zuerst einmal anstrebe, die Fälle außergerichtlich im Einvernehmen zu lösen – der Klageweg aber ist und bleibt ein fester Teil der Strategie. Das Interview führte der freie Online-Journalist F. Fischer.

Herr Daniel Shahin, was ist der aktuelle Stand Ihrer Sammelklage gegen die Lebensversicherer?

Daniel Shahin: Die CARPEDIEM GmbH hat nicht das Ziel gehabt, alle Gesellschaften zu verklagen. Wir wollten nur erstmal abwarten, bis jede Gesellschaft mindestens 500 Fälle vorliegen hat. Nur so verfügen wir über genügend Argumente, um eine außergerichtliche Lösung mit einer Gesellschaft zu erwirken.

Und wenn die Gesellschaften nicht reagieren?

Daniel Shahin: Wenn die außergerichtlichen Einigungen nicht zum Erfolg führen, werden wir Klagen anstreben. Ob das der Fall ist, wissen wir spätestens in einigen Monaten. Und auch in diesem Fall sind für Sammelklagen viele Fälle je Gesellschaft notwendig. Immerhin liegen die Kosten für den Einzelfall bei durchschnittlich 1.000 Euro, bei einer Sammelklage und einem Streitwert von bis zu 20 Millionen Euro lediglich bei 200.000 Euro. Somit kann über die Einzelfallklage gar nicht nachgedacht werden.

Herr Daniel Shahin, wir danken Ihnen für das Interview.

Weitere Informationen zum Thema Prozesskosten und zu Daniel Shahin, Geschäftsführer der CARPEDIEM GmbH, erhalten Sie hier: www.daniel-shahin-klage-gegen-versicherer.de

Über die CARPEDIEM GmbH und Daniel Shahin

Die CARPEDIEM GmbH profitiert von einer nahezu zwanzigjährigen Historie im Bereich der Finanzdienstleistung. Sie konnte seit 1991 zahlreiche Erfahrungen zuerst als Vertriebsgesellschaft mit mehr als 2.000 Mitarbeitern und später als Maklerpool mit mehr als 1.600 freien Kooperationspartnern sammeln. Die Geschäfte der CARPEDIEM GmbH führt seit 1991 Daniel Shahin. Heute betreibt die CARPEDIEM GmbH mit hauseigenen Handelsvertretern Aufklärung über die Machenschaften von Anbietern und Medien. Des Weiteren ist die CARPEDIEM GmbH Komplementärin der Der Freie Berater Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, der Herausgeberin der Finanzzeitschrift für Jedermann, Der Freie Berater. Der Freie Berater erscheint quartalsweise. Sitz der CARPEDIEM GmbH ist Seligenstadt.

Über F. Fischer

F. Fischer ist ein freier Online-Journalist. Er veröffentlicht seit 2010 in verschiedenen Internet-Medien Berichte und Kommentare zu Versicherungs- und Geldanlagethemen.

Kontakt:

CARPEDIEM GmbH

Herr Michael Sielmon

Steinheimer Str. 117

63500 Seligenstadt

Telefon: +49 - (0)6182 / 9938300
Telefax: +49 - (0)6182 / 9938333

E-Mail: info@carpediemgmbh.de

Internet: http://www.carpediemgmbh.de

http://www.daniel-shahin-klage-gegen-versicherer.de

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Culpa Inkasso GmbH informiert über neue Umfrage von Creditreform

Culpa Inkasso GmbH: Zahlungsverhalten bessert sich – doch Risiken bleiben

Stuttgart – Juni 2011. Der Aufschwung hält an – aber noch immer stellen Forderungsausfälle ein erhebliches Risiko dar. Nur rund 15 Prozent der deutschen Firmen melden derzeit keine dauerhaften Außenstände, so das aktuelle Creditreform Debitorenregister (DRD). Die Culpa Inkasso GmbH berichtet über die neue Studie und über ihre Lösungen im Bereich Inkasso und Forderungsmanagement.

Das Zahlungsverhalten in Deutschland bessert sich – doch viele Risiken bleiben bestehen. Dieses Fazit zieht die Culpa Inkasso GmbH aus den neuesten Zahlen des Creditreform Debitorenregisters (DRD). Der allgemeine Trend deutet zunächst auf eine Entspannung hin: 52,1 Prozent der 4.300 befragten Unternehmen bewerten das Zahlungsverhalten ihrer Kunden mittlerweile als „gut“ oder sogar „sehr gut“. Im Vorjahr betrug der gemessene Wert lediglich 43 Prozent. Derzeit klagen insgesamt 5,4 Prozent der Betriebe über Kunden und Geschäftspartner, die ihren Zahlungsverpflichtungen nur unzureichend nachkommen (Vorjahr: 6,9 Prozent).

Doch die Culpa Inkasso GmbH warnt vor voreiligem Optimismus. Noch immer bewegen sich Zahlungsmoral bzw. Zahlungsfähigkeit branchen- und sektorenabhängig auf einem geschäftsgefährdend niedrigen Level. Insbesondere Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sehen sich deutlich häufiger von ausbleibenden Zahlungseingängen betroffen als Kleinbetriebe. Ganz allgemein gibt die Situation in der deutschen Wirtschaft genügend Anlass zur Vorsicht. Wie das Creditreform Debitorenregister (DRD) ausweist, musste im Untersuchungszeitraum rund jede neunte Firma Forderungen von mehr als einem Prozent des Jahresumsatzes ausbuchen – in nicht wenigen Fällen aufgrund der Insolvenz eines Kunden. Von Zahlungsausfällen gänzlich verschont blieben laut Studie lediglich 15,2 Prozent der Unternehmen, was gegenüber der Vorperiode (15,0 Prozent) praktisch keine Besserung bedeutet. Hinzu kommt, dass auch die Zahl der Privatinsolvenzen im Jahr 2011 voraussichtlich auf einem relativ konstanten Level verbleiben wird, die Gefahr zahlungsunfähiger Kunden also fortbesteht.

Der Schutz vor Forderungsausfällen bleibt also 2011 ein zentrales Thema. Unternehmen aller Branchen sind auf ein zuverlässiges, zeitsparendes Forderungsmanagement angewiesen, um sich ihre Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren. Dies leistet die Culpa Inkasso GmbH mit einem Portfolio, das sich für verschiedenste Branchen, darunter das Handwerk, den Mittelstand, aber auch für Medizin- und Fitnessunternehmen eignet. Höchste Priorität weist die Culpa Inkasso GmbH der Aufrechterhaltung vorhandener Kunden- und Geschäftsbeziehungen zu und geht bei der Forderungsbeitreibung mit der entsprechenden Sensibilität vor. Die Bonitäts- und Schuldnerauskünfte der Culpa Inkasso GmbH schaffen zudem die Möglichkeit, sich im Vorfeld eventueller Geschäftsabschlüsse über die Zahlungsfähigkeit von Kunden zu informieren und so Risikoszenarien zu umgehen.

Weitere Informationen zum Leistungsangebot der Culpa Inkasso GmbH erhalten Sie unter www.culpa-inkasso-zahlungsverhalten-2011.de.

Über die Culpa Inkasso GmbH

Die Firma Culpa Inkasso GmbH ist ein modernes Inkassounternehmen, das sein Leistungsportfolio auf die Erfordernisse von Mittelstand, Gesundheitsbranche und Versandhandel ausgerichtet hat. Die Dienstleistungen der Culpa Inkasso GmbH umfassen das Forderungsmanagement inklusive Mengeninkasso, aber auch die Bereiche Bonitätsauskunft und Adressermittlung. Die Culpa Inkasso GmbH arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis und berechnet keinerlei Mitglieds- oder Jahresbeiträge. Die Mitarbeiter der Culpa Inkasso GmbH sind juristisch und psychologisch geschult und stehen den Klienten als persönliche Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Die Geschäfte der Culpa Inkasso GmbH führt die Volljuristin Stephanie Gehring. Unternehmenssitz der Culpa Inkasso GmbH ist Stuttgart.

Kontakt

Culpa Inkasso GmbH
Christina Mink

Schockenriedstraße 8b
70565 Stuttgart

Tel.: 07 11 - 93 308 300

Fax: 07 11 - 93 308 308

E-Mail: info@culpa-inkasso.de

Internet: www.culpa-inkasso.de

http://www.culpa-inkasso-zahlungsverhalten-2011.de

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Daniel Shahin von der CARPEDIEM GmbH: „Wir betreiben echten Verbraucherschutz“

CARPEDIEM GmbH setzt Kampagne gegen „Geldvernichtungsprodukte“ fort

Seligenstadt – Mai 2011. Die CARPEDIEM GmbH berichtet, dass auch im Monat März durch Aufklärungsveranstaltungen in Kooperation mit Der Freie Berater Verlagsgesellschaft mbH über 3.000 Verträge von Verbrauchern bei Banken, Bausparkassen und Lebensversicherern gekündigt werden konnten. Damit lösten deutsche Haushalte laut CARPEDIEM GmbH im Kalenderjahr 2011 bereits rund 10.000 Verträge auf – ein wichtiger Erfolg.

In Seligenstadt spricht man angesichts dieser Zahlen von „wahrem Verbraucherschutz“, denn unabhängig davon, was Verbraucher unternehmen würden, ginge es vorrangig darum, sie aus diesen sinnlosen, konventionellen „Geldvernichtungsprodukten“ raus zu holen, so Daniel Shahin, Geschäftsführer der CARPEDIEM GmbH. Im Übrigen sei genau das der Grund, warum die „Propaganda“ seitens Finanztest und aktuell im Monat April jetzt auch seitens des öffentlich rechtlichen Fernsehens, namentlich WISO, negativ über die CARPEDIEM GmbH berichte. Jeder Verbraucher solle aber zunächst die Gegendarstellung der CARPEDIEM GmbH (http://www.carpediem-gmbh-stellungnahme-zu-wiso.de) aufmerksam lesen sowie den E-Mail-Verkehr mit WISO vor der Berichterstattung. Dieser beweise, dass hier seitens WISO ein böses Spiel gespielt werde. Und es beweise, dass man dem staatlichen Fernsehen besser nicht alles glauben sollte.

Grundsätzlich zeige dies alles nur, dass man auf dem richtigen Weg sei, so Daniel Shahin weiter. Denn erst wenn „Vater Staat“ (vertreten durch Stiftung Warentest / Finanztest), die Großen der Finanzbranche und die Lobbyisten aktiv gegen jemanden vorgehen, sei man am Ziel. Die vielen Kleinen im Markt, die zwar viel reden, aber nichts bewegen, sollten sich besser anschließen, statt ihrem „Ego“ zu folgen und womöglich schlecht über die CARPEDIEM GmbH zu reden.

Alle Reaktionen des Marktes, so abschließend das Statement von Daniel Shahin, erzeugten für die CARPEDIEM GmbH nur zusätzliche Motivation, den bisherigen Weg entschlossen weiterzugehen – im Sinne der Bürger. Keineswegs lasse man sich einschüchtern; ganz im Gegenteil: Man plane nun als Der Freie Berater den Einstieg in das Geschäft „Ankauf von Verträgen“ und werde hierfür ein hochmotivatives Struktursystem schaffen. Ganz Deutschland solle daran mitwirken können, sinnlose Verträge zu vernichten und einen heilsamen „Flächenbrand“ zu entzünden. Dafür werde man je angekauften Vertrag rund 100 Euro an Provision ausschütten. Den Start dieses Vertriebssystems plant die CARPEDIEM GmbH für den 1. Mai 2011.

Die CARPEDIEM GmbH wird an dieser Stelle weiter über die aktuelle Informationskampagne informieren.

Über die CARPEDIEM GmbH

Die CARPEDIEM GmbH profitiert von einer nahezu zwanzigjährigen Historie im Bereich der Finanzdienstleistung. Sie konnte seit 1991 zahlreiche Erfahrungen zuerst als Vertriebsgesellschaft mit mehr als 2.000 Mitarbeitern und später als Maklerpool mit mehr als 1.600 freien Kooperationspartnern sammeln. Des Weiteren ist die CARPEDIEM GmbH Komplementärin der Der Freie Berater Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, der Herausgeberin der Finanzzeitschrift für Jedermann, Der Freie Berater. Heute betreibt die CARPEDIEM GmbH mit hauseigenen Handelsvertretern Aufklärung über die Machenschaften von Anbietern und Medien.. Der Freie Berater erscheint quartalsweise. Die Geschäfte der CARPEDIEM GmbH führt seit 1991 Daniel Shahin. Sitz der CARPEDIEM GmbH ist Seligenstadt.

Kontakt:

CARPEDIEM GmbH

Herr Michael Sielmon

Steinheimer Str. 117

63500 Seligenstadt

Telefon: +49 - (0)6182 / 9938300
Telefax: +49 - (0)6182 / 9938333

E-Mail: info@carpediemgmbh.de

Internet: http://www.carpediemgmbh.de

http://www.carpediem-gmbh-echter-verbraucherschutz.de

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CARPEDIEM GmbH: Warum verdrehen Stiftung Warentest / Finanztest die Wahrheit?

CARPEDIEM GmbH: Richtigstellung zum Urteil des OLG Frankfurt

Seligenstadt – April 2011. Wie bereits durch OLG-Urteil festgestellt, sind Irreführungen offensichtlich ein fester Teil der Berichterstattung von Stiftung Warentest / Finanztest. Nachdem die CARPEDIEM GmbH zum neuerlichen Erfolg eine Meldung veröffentlicht hat, sieht sich Stiftung Warentest / Finanztest nun veranlasst, weitere Irreführungen gegen die CIS Deutschland AG zu verbreiten. Diese will die CARPEDIEM GmbH hier aufzeigen – und zwar so, dass sich jeder selbst ein Bild dieser Institution und ihrer Machenschaften machen kann.

In ihrer Reaktion auf das Urteil des OLG Frankfurt behaupten Stiftung Warentest / Finanztest: „Die Cis AG hat die Stiftung Warentest zweimal wegen eines Artikels über ihren riskanten Garantie Hebel Plan ’09 in Finanztest verklagt. Ein Verfahren ist vor dem OLG München zugunsten von Finanztest ausgegangen. In einem anderen Verfahren gewann die Stiftung Warentest in der Berufung vor dem OLG Frankfurt am Main in drei von vier inhaltlichen Punkten. Nur in einem Punkt bekam die Cis teilweise Recht. Dennoch berichtet der Finanzvertrieb Carpediem, der die Cis-Produkte vertreibt, von einem Urteil gegen Finanztest.“

In diesem Absatz wird behauptet, in einem zweiten Verfahren vor dem OLG München habe Stiftung Warentest / Finanztest obsiegt. Doch wie sieht die Wahrheit hierzu aus?

Wahr ist, dass seitens CIS vor dem Landgericht Traunstein Klage eingereicht wurde – Klage auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Stiftung Warentest / Finanztest hatte zuvor veröffentlicht, dass die CIS Deutschland AG noch keine Gelder investiert hätte. Diese Aussage war zu diesem Zeitpunkt falsch. Im Vorfeld hat die Stiftung Warentest / Finanztest allerdings infolge der Abmahnung erklärt, sie würde die Aussage aus dem Netz entfernen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wollte man aber nicht unterschreiben.

Zu diesem Zwecke klagte die CIS Deutschland AG. Das Landgericht bezog den Standpunkt, dass keine Wiederholungsgefahr bestünde, wenn Stiftung Warentest / Finanztest erkläre, dies nicht wieder zu machen. Dieses Statement zeigt, dass immer wieder vor Gericht gilt: Alle sind gleich, Stiftung Warentest / Finanztest ist gleicher. Denn in jedem anderen Fall besteht immer und grundsätzlich ein Rechtsschutzbedürfnis aufgrund der Wiederholungsgefahr. Das sahen die Richter im Fall Stiftung Warentest / Finanztest anders.

Die CIS Deutschland AG zog in Berufung vor das OLG München. In einem Hinweisbeschluss folgte das OLG den Ausführungen des LG Traunstein. Daraufhin zog CIS die Klage bzw. Berufung zurück.

Im Ergebnis ist aber festzuhalten: Stiftung Warentest / Finanztest hat aufgrund der Abmahnung seitens CIS eine verbreitete Falschaussage aus dem Netz genommen. Damit hat CIS das Ziel erreicht – auch wenn es Geld kostet und Gerichtsverfahren nicht zu dem Ziel der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geführt haben. Zu verbreiten, man habe dieses Verfahren gewonnen, ist allerdings schon sehr weit hergeholt. Denn ohne das Streichen dieser Aussage im Netz wäre das Verfahren sicherlich anders ausgegangen.

Doch das Statement von Stiftung Warentest / Finanztest ist noch in einem anderen wesentlichen Punkt nicht nachvollzierbar. Hier der Wortlaut: „Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 24. März 2011 über die Berufung der Cis AG entschieden. Danach hat die Cis AG in einem von vier inhaltlichen Punkten vor dem OLG Frankfurt Recht bekommen. Die anlässlich des Urteils vom Finanzvertrieb Carpediem veröffentlichte Pressemitteilung verschweigt, dass die Cis AG die anderen drei Punkte verloren hat. Carpediem verschweigt auch, dass die Cis AG ihren Prozess gegen die Stiftung Warentest vor dem Landgericht Traunstein (Az. 8 O 143/10) verloren hat. Die Berufung gegen das Urteil des LG Traunstein nahm die Cis AG zurück. Zuvor hatte das OLG München erklärt, dass die Berufung der Cis AG keinerlei Aussicht auf Erfolg habe (Az. 18 U 3389/10).“

An dieser Stelle behauptet Stiftung Warentest / Finanztest, man habe drei von vier Punkten gewonnen und nur in einem verloren. Nette Interpretation der Sachlage, kann die CARPEDIEM GmbH dazu nur sagen. Man muss auch hier genau betrachten, worum es geht.

Stiftung Warentest / Finanztest hatte pauschal behauptet, der Fonds der CIS Deutschland AG habe 18% Kosten und keinen Bezugszeitraum dazu benannt. Diese Irreführung wurde von Carpediem angeprangert und seitens des Gerichtes nun auch bestätigt. Deshalb wurde Stiftung Warentest / Finanztest untersagt, von 18% Kosten ohne Angabe des Bezugszeitraumes (hier 12 Jahre) zu sprechen.

Da diese Aussage, die isolierte Nennung von 18% Kosten, sowohl Teil des ersten als auch des zweiten Punktes der eingereichten Unterlassungsklage war, kann man es auch so sehen, dass zwei der vier Punkte durchgegangen sind. Der dritte Punkt, ob 5,9% oder 6,2% Kosten, ist nebensächlich. Der vierte Punkt allerdings ist so falsch, dass die Anwälte der CIS Deutschland AG sicher waren, diesen durchzubekommen. Allerdings sah das Gericht dies aufgrund eines Formfehlers der Anwälte anders.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das OLG Frankfurt eine Irreführung der Stiftung Warentest / Finanztest festgestellt und diese deshalb zu einer Unterlassung verurteilt hat. Ob daneben ein, zwei oder drei andere Punkte durchgingen oder nicht, spielt gar keine Rolle. Das Urteil fällt gegen Stiftung Warentest / Finanztest in genau dem Punkt aus, der veröffentlicht wurde.

Gleiches gilt für das Verfahren in Traunstein/München: Das Ziel wurde erreicht – nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung konnte Stiftung Warentest / Finanztest gerade noch abwenden. Doch auch damals handelte es sich um die Veröffentlichung und Verbreitung einer Falschaussage, die durch ein Vorgehen gegen Stiftung Warentest / Finanztest beendet wurde.

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