Auer Witte Thiel: BGH präzisiert Regelung zur Verjährungsfrist bei Ersatzansprüchen


München – Mai 2011. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 195/10) präzisiert die bestehende Regelung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Mieters und stärkt damit die Rechtsposition von Vermietern und Immobilieneigentümern. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel aus München berichten über das aktuelle Urteil.

Die sechsmonatige Verjährungsfrist ab Beendigung eines Mietverhältnisses betrifft auch Ersatzansprüche des Mieters, die aus Schönheitsreparaturen folgen, welche dieser in Unkenntnis der Ungültigkeit der Renovierungsklausel durchgeführt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung festgestellt und damit einen seit 2009 währenden Rechtsstreit beendet. Im zugrundeliegenden Falle hatte der Mieter im Jahr 2006 gemäß eines Fristenplans des Vermieters für insgesamt 2.687 Euro Schönheitsreparaturen an der Mietsache vorgenommen, später aber festgestellt, dass die Schönheitsreparaturklausel ungültig war. 2009 reichte der Mieter Klage ein und forderte die Erstattung der entstandenen Kosten zuzüglich Zinsen. Der Beklagte hingegen berief sich auf die zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits abgelaufene Verjährungsfrist.


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Auer Witte Thiel: „Nach unseren Erfahrungen Unterscheidung zwischen Grundfläche und Wohnfläche“

München, im Februar 2010: Ein neues BGH-Urteil bestätigt die Erfahrungen von Auer Witte Thiel bezüglich der Unterscheidung von Grundfläche und Wohnfläche im Mietvertrag. Das Urteil vom 21. Oktober
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Auer Witte Thiel: D&B Zahlungsindex belegt anhaltend hohe Zahlungsausfälle

München, im Januar 2010: Trotz der für Ende des Jahres erwarteten konjunkturellen Entspannung bleiben die Zahlungsausfälle in Deutschland weiterhin auf hohem Level. Die Kanzlei Auer Witte Thiel informiert
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Auer Witte Thiel: „Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit schränkt Schutz des Informationsinteresses nicht ein“

München, im Dezember 2009: Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Wohneigentumsrecht befasst sich mit der Frage, wann die Anbringung einer Parabolantenne in einem gemeinschaftlichen bewohnten
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Auer Witte Thiel: „Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern angleichen“

München, im November 2009: Die Mietrechtsexperten der Kanzlei Auer Witte Thiel befürworten den Vorschlag der FDP, die Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern anzugleichen und damit die Rechte von
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Auer Witte Thiel: „Außenwirkung eines Gewerbes in Mietswohnung entscheidend“

München, im Oktober 2009: Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum muss der Vermieter geschäftliche Tätigkeiten des Mieters auch ohne entsprechende Vereinbarung nicht ohne weiteres dulden. Dies entschied
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Auer Witte Thiel: Wichtiges BGH-Urteil zum Mietrecht

München, im September 2009: Bei der Berechnung der Miete ist die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche und nicht die tatsächliche Wohnfläche zu berücksichtigen – jedenfalls dann, wenn die Flächenabweichung
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Auer Witte Thiel: Fluggesellschaften können mittels AGB ein Umgehen der Tarifstruktur verhindern

München, im September 2009: Auer Witte Thiel informiert über ein wichtiges Urteil zum Reiserecht: Das OLG Köln hat am 31. Juli 2009 festgestellt, dass Flugunternehmen mit Hilfe ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Auer Witte Thiel: „Verpasster Anschlussflug begründet keine pauschale Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung“

München, im Juli 2009: Die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert über ein aktuelles Urteil zum Reiserecht. Dennoch kann dem jeweiligen Fluggast ein vertraglicher Schadensersatzanspruch
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Auer Witte Thiel: Inkasso ist nicht Abzocke sondern legitimes Forderungsmanagement

Auer Witte Thiel: Nachlassende Zahlungsmoral schadet dem MittelstandMünchen, im Juni 2009: Deutsche Inkassounternehmen rechnen angesichts der herrschenden Wirtschaftskrise mit einer sich weiter verschlechternden
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