Auer Witte Thiel begrüßt Urteil: Eltern haften auch für Ihre Kinder bei Telefondiensten

München, im September 2008: Ein neues Urteil des Amtsgerichts Bonn (AZ 3 C 65/07) bekräftigt die Verantwortlichkeit der Eltern für ihre Kinder auch im Falle von in Anspruch genommenen Telefondienstleistungen.
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